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L81506 Umweltschutz SteiermarkNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ein Antrag des Umweltanwaltes auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, welches sich auf ein Vorhaben bezieht, für das bereits vor Inkrafttreten des Stmk UmweltschutzG eine Bewilligung beantragt oder erteilt wurde, ist mangels Berechtigung zur Erhebung desselben ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100185.X02Im RIS seit
24.09.1990Zuletzt aktualisiert am
16.02.2010