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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §368 Z17;Rechtssatz
Der von der Behörde bei der Übertretung des § 22 KälteanlagenV (betreffend die Pflicht zur Überprüfung von Kälteanlagen, sohin einer Vorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer) hergestellte Konnex mit § 368 Z 17 GewO 1973 unter dem Blickwinkel des § 44a lit b VStG ist verfehlt. Allerdings belastet dies den Schuldspruch nicht mit Rechtswidrigkeit, weil diese mitzitierte Norm keinen eigenen Tatbestand bildet
(Hinweis E 5.10.1989, 87/08/0162).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190275.X01Im RIS seit
01.06.2001