RS Vwgh 1990/9/24 90/19/0275

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Veröffentlicht am 24.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

GewO 1973 §368 Z17;
KälteanlagenV §22;
VStG §44a litb;

Rechtssatz

Der von der Behörde bei der Übertretung des § 22 KälteanlagenV (betreffend die Pflicht zur Überprüfung von Kälteanlagen, sohin einer Vorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer) hergestellte Konnex mit § 368 Z 17 GewO 1973 unter dem Blickwinkel des § 44a lit b VStG ist verfehlt. Allerdings belastet dies den Schuldspruch nicht mit Rechtswidrigkeit, weil diese mitzitierte Norm keinen eigenen Tatbestand bildet

(Hinweis E 5.10.1989, 87/08/0162).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190275.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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