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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Es bedeutet keine Rechtswidrigkeit des Inhaltes des Strafbescheides, wenn § 9 VStG im Spruch nicht zitiert wurde (Hinweis E VS 30.1.1990, 89/18/0008).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch Divergenzen Spruch BegründungVerwaltungsvorschrift Verantwortlicheneigenschaft Organe juristischer Personen (VStG §9)Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten VerwaltungsvorschriftVerantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes OrganMängel im Spruch Nichtangabe der verletzten VerwaltungsvorschriftVerwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der TatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050043.X02Im RIS seit
19.09.2001Zuletzt aktualisiert am
17.04.2012