RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z1;

Rechtssatz

In § 13 Abs 1 Z 1 GewO 1973 wird nicht etwa auf Tathandlungen, sondern allein auf den Umstand der erfolgten gerichtlichen Verurteilung abgestellt (Hinweis E 20.2.1981, 719/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040021.X07

Im RIS seit

25.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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