RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
VStG §55 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0044 E 19. März 1982 VwSlg 10684 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde kann auch solche Verwaltungsstrafen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit heranziehen, die nach § 55 Abs 1 VStG als getilgt zu gelten haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040053.X02

Im RIS seit

25.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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