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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
War der Auftrag zur Beseitigung der Abdeckungen der Kaminköpfe nach § 62 Abs 2 OÖ BauO berechtigt, ist es für die Rechtmäßigkeit des Bescheides bedeutungslos, daß sich die Verwaltungsbehörden nicht auf die BauO, sondern auf die FPolO gestützt haben; handelt es sich doch bei beiden Gesetzen um Landesgesetze, die von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehen sind.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987050138.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009