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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1915/70 E 6. November 1972 RS 4Stammrechtssatz
Die auf einen der Tatbestände des § 69 Abs 1 lit a AVG gestützte Wiederaufnahme hat nicht zur weiteren Voraussetzung, daß die Behörde voraussichtlich zu einem im Hauptinhalt des Spruches anders lautenden Bescheid kommen könnte.
Schlagworte
Inhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070071.X01Im RIS seit
12.11.2001