RS Vwgh 1990/9/25 86/07/0071

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §69 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1915/70 E 6. November 1972 RS 4

Stammrechtssatz

Die auf einen der Tatbestände des § 69 Abs 1 lit a AVG gestützte Wiederaufnahme hat nicht zur weiteren Voraussetzung, daß die Behörde voraussichtlich zu einem im Hauptinhalt des Spruches anders lautenden Bescheid kommen könnte.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070071.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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