RS Vwgh 1990/9/25 89/08/0060

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §8;
ArbVG §9;

Rechtssatz

Nur wenn der Arbeitgeber mehrere Gewerbeberechtigungen besitzt und somit mehrfach kollektivvertragsangehörig ist, kommen die Kollisionsnormen des § 9 ArbVG zur Anwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080060.X04

Im RIS seit

25.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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