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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
ASVG §531 Abs1 idF 1973/031;Rechtssatz
Während der Zeit der Inhaftierung eines Dienstnehmers besteht kein die Versicherungspflicht nach § 1 RAVG auslösendes Beschäftigungsverhältnis. Die belBeh hat daher mit Recht die Feststellung einer Nachversicherung für diesen Zeitraum gem § 531 ASVG abgelehnt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080292.X03Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
27.07.2009