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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs1;Rechtssatz
Sogar ein Zeitraum von ungefähr 30 bis 40 Jahren ist zu kurz, um die auf eine bloße Vermutung zu stützende Annahme zu rechtfertigen, bestimmte Baulichkeiten seien trotz Fehlens einer schriftlichen Baubewilligung baubehördlich bewilligt worden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050072.X03Im RIS seit
28.08.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010