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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Der Ausschluß der Vergütungen für Wegzeiten außerhalb der Normalarbeitszeit vom Verdienst und damit von der Berechnungsgrundlage der Sonderzahlungen begündet keine Gesetzwidrigkeit, weil die vom persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages für die eisenerzeugende und metallerzeugende und metallverarbeitende Industrie erfaßten Arbeiter keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen haben und es daher den Kollektivvertragspartnern freisteht, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sie Ansprüche auf Sonderzahlungen einräumen (Hinweis E 27.3.1990, 88/08/0237).
Schlagworte
Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung Entgelt Begriff Überstunden KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080313.X02Im RIS seit
25.09.1990