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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Begehrt eine Partei eine Abänderung des Entwurfes nach § 115 Abs 2 WRG, so ist unter Wahrung des Parteiengehörs sachverhaltsbezogen zu ermitteln, ob diese Abänderung das Bauvorhaben wesentlich erschwert oder einschränkt. Eine Einwendung nach § 115 Abs 2 WRG, welche das gemäß § 12 Abs 2 WRG geschützte Recht des Grundeigentums betrifft, ist nicht als untauglich zu erkennen.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des ParteiwillensParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070237.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
20.03.2012