RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0040

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs2;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 66 Abs 2 AVG berechtigt bei Vorliegen bloßer Begründungsmängel des erstbehördlichen Bescheides allein die Berufungsbehörde noch nicht, eine kassatorische Entscheidung im Sinne dieser Gesetzesstelle zu fällen (Hinweis E 13.6.1990, 89/04/0249).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040040.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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