RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0021

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z1;
GewO 1973 §13 Abs1 Z2;
GewO 1973 §13 Abs1;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0241 2

Stammrechtssatz

Die belBeh hat - ausgehend von den festgestellten strafgerichtlichen Verurteilungen - die Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für die Entziehung der Gewerbeberechtigung einer selbständigen Beurteilung zu unterziehen, ohne hiebei an gerichtliche Strafzumessungsgründe bzw den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung über den bedingten Strafnachlaß gebunden zu sein, da es sich hiebei um

einen ausschließlich von ihr zu beurteilenden gewerberechtlichen Tatbestand handelt

(Hinweis E 18.1.1979, 337/78, VwSlg 9743 A/1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040021.X06

Im RIS seit

25.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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