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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0241 2Stammrechtssatz
Die belBeh hat - ausgehend von den festgestellten strafgerichtlichen Verurteilungen - die Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für die Entziehung der Gewerbeberechtigung einer selbständigen Beurteilung zu unterziehen, ohne hiebei an gerichtliche Strafzumessungsgründe bzw den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung über den bedingten Strafnachlaß gebunden zu sein, da es sich hiebei um
einen ausschließlich von ihr zu beurteilenden gewerberechtlichen Tatbestand handelt
(Hinweis E 18.1.1979, 337/78, VwSlg 9743 A/1979).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040021.X06Im RIS seit
25.09.1990Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010