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50/05 Kammern der gewerblichen WirtschaftNorm
ArbVG §8;Rechtssatz
Besitzt der Arbeitgeber eine Gewerbeberechtigung für den Handel mit Maschinen und Schankanlagen, so ist von der Geltung des KollV für Handelsarbeiter auszugehen, der keine Bestimmungen über Montagezulagen enthält. Eine gewährte Montagezulage fällt daher nicht unter den zweiten Satz des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080060.X03Im RIS seit
25.09.1990