RS Vwgh 1990/9/25 89/08/0060

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ArbVG §8;
ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1986/111;
HKG 1946 §29 Abs5;
KollV Handelsarbeiter;

Rechtssatz

Besitzt der Arbeitgeber eine Gewerbeberechtigung für den Handel mit Maschinen und Schankanlagen, so ist von der Geltung des KollV für Handelsarbeiter auszugehen, der keine Bestimmungen über Montagezulagen enthält. Eine gewährte Montagezulage fällt daher nicht unter den zweiten Satz des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080060.X03

Im RIS seit

25.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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