RS Vwgh 1990/9/25 90/08/0060

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §68 Abs1 idF 1979/530;

Rechtssatz

Die Verjährung des Feststellungsrechts wird mit dem Beginn der Beitragsprüfung unterbrochen. Durch Zustellung des Bescheides der belBeh über die Sozialversicherungspflicht und die anzuwendende Verjährungsfrist hins der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge wird die eingetretene Unterbrechung nicht beendet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080060.X03

Im RIS seit

25.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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