RS Vwgh 1990/9/25 88/08/0296

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §25 Abs1 idF 1987/610;

Rechtssatz

Begründete die Erwerbstätigkeit, der die Einkünfte entstammen, im drittvorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr die Pflichtversicherung, so ist auf diese Einkünfte trotz ihrer Heranziehung bei der Bemessung der Einkommensteuer bei der Ermittlung der Beitragsgrundlage nach § 25 Abs 1 GSVG nicht Bedacht zu nehmen (Hinweis E 10.10.1985, 85/08/0111 VwSlg 11903 A/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080296.X07

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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