RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0068

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VStG §44a lita;
VStG §44a litb;
VStG §44a litc;

Rechtssatz

Mangels eine entsprechenden Hinweises im Spruch des angefochtenen Bescheides, daß dadurch nur ein Teil des Spruches des erstbehördlichen Straferkenntnisses ersetzt werde, tritt dieser zur Gänze an die Stelle des Spruches des erstbehördlichen Straferkenntnisses.

Schlagworte

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040068.X01

Im RIS seit

25.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten