RS Vwgh 1990/9/25 88/08/0296

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §25 Abs1 idF 1987/610;

Rechtssatz

War der Pflichtversicherte während des gesamten drittvorangegangenen Kalenderjahres (wenn auch auf Grund einer anderen die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit als jener, aus der die Einkünfte stammen) pflichtversichert, so sind auch dann die durchschnittlichen Einkünfte heranzuziehen, wenn sie nur einer in einigen Monaten dieses Kalenderjahres die Pflichtversicherung an sich auslösenden Erwerbstätigkeit entstammen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080296.X06

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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