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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §415;Rechtssatz
Im Streitfall hat der Versicherungträger über die Nachversicherung gem § 531 Abs 1 ASVG mit rechtsfeststellendem Bescheid zu entscheiden. Ein solcher Bescheid stellt eine Entscheidung über die Versicherungspflicht iSd § 415 ASVG dar; der Instanzenzug ist in diesem Fall daher erst mit der Anrufung des BM erschöpft (Hinweis B 10.12.1987, 87/08/0233).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und WohnungswesenOrganisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080292.X01Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
27.07.2009