RS Vwgh 1990/9/25 86/07/0244

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Werden im Berufungsbescheid Ausführungen des Berufungswerbers, mit denen dieser bereits in der Berufung präkludiert war, - zu Unrecht - meritorisch behandelt, so wird er nicht in seinen Rechten verletzt (Hinweis E 18.11.1986, 86/07/0173).

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070244.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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