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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Werden im Berufungsbescheid Ausführungen des Berufungswerbers, mit denen dieser bereits in der Berufung präkludiert war, - zu Unrecht - meritorisch behandelt, so wird er nicht in seinen Rechten verletzt (Hinweis E 18.11.1986, 86/07/0173).
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070244.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009