RS Vwgh 1990/9/25 89/08/0206

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §5;
BSVG §6 Abs3;
BSVGNov 02te Art2 Abs1;

Rechtssatz

Wegen der Gleichstellungsanordnung des letzten Satzes des § 6 Abs 3 BSVG kann der Wegfall eines Ausnahmegrundes gem § 5 BSVG nicht als Voraussetzung für die Pflichtversicherung iSd ersten Satzes des § 6 Abs 3 BSVG verstanden werden; vielmehr bedarf der erste Satz einer Einschränkung dahin, daß die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung trotz Eintrittes der Voraussetzungen (des § 2 BSVG) nur (erst) vorliegt, wenn (sobald) kein Ausnahmegrund gem § 5 BSVG (mehr) gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080206.X03

Im RIS seit

25.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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