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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ohne konkreten Anhaltspunkt für die Unvollständigkeit der Archive für erteilte Baubewilligungen würde es die Erhebungspflicht der Beh überspannen, einen (praktisch unmöglichen) Negativbeweis zu erbringen (Hinweis E 26.4.1990, 90/06/0042).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050072.X02Im RIS seit
28.08.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010