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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0150, 90/08/0162, 90/08/0163Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/18/0085 B 27. Mai 1988 RS 2Stammrechtssatz
Einem Rechtsanwalt, der sich bei der Unterfertigung eines Schriftsatzes (mit welchem einem Mängelbehebungsauftrag entsprochen werden soll) nicht überzeugt, was er unterfertigt, ist grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080149.X07Im RIS seit
25.09.1990Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009