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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §117 Abs2;Rechtssatz
Die kostenlose Herstellung eines Anschlusses an eine Transportleitung eines Wasserverbandes für den von der Leitungsführung durch die zwangsweise Einräumung einer Dienstbarkeit betroffenen Grundeigentümer und die Bereitstellung einer bestimmten Wassermenge an den genannten Grundeigentümer stellen keine "Naturalentschädigung" gemäß § 117 WRG dar, weil die Voraussetzung für die Anwendung dieser Gesetzesstelle die Begründung eines Zwangsrechtes wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070244.X04Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009