RS Vwgh 1990/9/25 86/07/0244

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §117 Abs2;
WRG 1959 §118;

Rechtssatz

Die kostenlose Herstellung eines Anschlusses an eine Transportleitung eines Wasserverbandes für den von der Leitungsführung durch die zwangsweise Einräumung einer Dienstbarkeit betroffenen Grundeigentümer und die Bereitstellung einer bestimmten Wassermenge an den genannten Grundeigentümer stellen keine "Naturalentschädigung" gemäß § 117 WRG dar, weil die Voraussetzung für die Anwendung dieser Gesetzesstelle die Begründung eines Zwangsrechtes wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070244.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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