Index
60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §96 Abs1 Z4;Rechtssatz
Vergütungen für Wegzeiten außerhalb der Arbeitszeit stellen wohl Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG dar, können jedoch nicht dem Verdienstbegriff des Abschn 10 Kollektivvertrag für die eisenerzeugende und metallerzeugende und metallverarbeitende Industrie unterstellt werden. Als den Dienstnehmern nicht von vornherein in fester Höhe, sondern nur bei Anfall entsprechender Wegzeiten gebührende Entgeltsteile gehören sie nicht zum Grundlohn und sind auch nicht als leistungsbezogene Entgelte gem § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG anzusehen (Hinweis E 27.3.1990, 88/08/0237).
Schlagworte
Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080313.X01Im RIS seit
25.09.1990