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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;Rechtssatz
Dem " Anlagenbegriff " iSd § 74 Abs 1 GewO 1973 entspricht auch jener des Verbotes von " Anlagen " im Sinne des § 22 Abs 1 SchSpG, zumal hier dem Begriff der " Anlage " der der " Baulichkeit jeder Art " gegenübergestellt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040024.X02Im RIS seit
25.09.1990