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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Zur Wahrnehmung der Überwachungspflicht und Kontrollpflicht des RA reicht es aus, wenn die erstmalige Kontrolle der Erledigung eines Verbesserungsauftrages auf Vollständigkeit und Richtigkeit bei der Unterfertigung durch den RA (oder seinen Substituten) erfolgt und die Vorbereitung bis zur Unterschriftsreife einer verläßlichen Kanzleikraft überlassen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080148.X02Im RIS seit
09.07.2001