RS Vwgh 1990/9/25 90/08/0148

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Zur Wahrnehmung der Überwachungspflicht und Kontrollpflicht des RA reicht es aus, wenn die erstmalige Kontrolle der Erledigung eines Verbesserungsauftrages auf Vollständigkeit und Richtigkeit bei der Unterfertigung durch den RA (oder seinen Substituten) erfolgt und die Vorbereitung bis zur Unterschriftsreife einer verläßlichen Kanzleikraft überlassen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080148.X02

Im RIS seit

09.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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