RS Vwgh 1990/9/25 90/05/0079

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Personen, die schon aufgrund ihres Berufes einen gewissen Sachverstand einbringen, sind allein aufgrund dieser Kenntnisse bei Entscheidungen des Gemeinderates, die dieses Fachgebiet berühren, nicht als befangen anzusehen.

Schlagworte

Befangenheit von SachverständigenBefangenheit innerhalb der GemeindeverwaltungBefangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050079.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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