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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/04/0035 E 4. Dezember 1981 RS 3Stammrechtssatz
Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im letzten Halbsatz des § 13 Abs 1 GewO 1973 vorgesehenen Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist zufolge der iZ damit getroffenen gesetzlichen Anordnung sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040021.X05Im RIS seit
25.09.1990Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010