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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;Rechtssatz
Die Gewerbebehörde hat die Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage ausgehend von dem sich im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides ergebenden relevanten Sachverhalt ausschließlich nach den hiefür in Betracht kommenden gewerberechtlichen Vorschriften zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040013.X03Im RIS seit
25.09.1990Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010