RS Vwgh 1990/9/25 86/07/0264

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

B-VG Art10 Abs1 Z10;
B-VG Art10 Abs1;
B-VG Art15 Abs1;
NatSchG NÖ 1977;
WRG 1959 §105 litf;

Rechtssatz

Mit der Berücksichtigung eines durch landesgesetzliche Normen geschützten öffentlichen Interesses bestimmter Art im Rahmen der Bundesvollziehung (hier Feststellung durch die Wasserrechtsbehörde, daß die beantragte wasserrechtliche Bewilligung der Errichtung einer Wasserkraftanlage eine wesentliche Beeinträchtigung bzw Gefährdung eines zum Naturdenkmal erklärten Wasserfalls darstellen würde) erfolgt kein Abspruch in einer Landessache.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070264.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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