RS Vwgh 1990/9/25 86/07/0264

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §105;

Rechtssatz

Eine Abwägung des einem Wasserbauvorhaben entgegenstehenden öffentlichen Interesses mit den mit jenem Projekt verbundenen privaten Interessen ist nach dem WRG nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070264.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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