RS Vwgh 1990/9/25 88/05/0204

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AHG 1949 §1;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;
BauRallg;
B-VG Art18 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Hinweis darauf, daß der Flächenwidmungsplan für den gegenständlichen Fall nur infolge der überlangen Verfahrensdauer wirksam geworden ist, kann unter den sonstigen Voraussetzungen allenfalls zur Geltendmachung einer Amtshaftung führen, nicht aber dazu, daß ohne eine besondere gesetzliche Ermächtigung früheres Recht anzuwenden ist.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988050204.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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