RS Vwgh 1990/9/26 90/02/0112

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Veröffentlicht am 26.09.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO ist es Sache des Besch vorzubringen, warum er den Verkehrsunfall hinter ihm nicht habe wahrnehmen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020112.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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