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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO ist es Sache des Besch vorzubringen, warum er den Verkehrsunfall hinter ihm nicht habe wahrnehmen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020112.X01Im RIS seit
12.06.2001