RS Vwgh 1990/9/26 86/13/0097

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Veröffentlicht am 26.09.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §90 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 432;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde kommt einem Antrag auf Akteneinsicht auch dann nach, wenn sie diese dem Steuerberater des gleichzeitig anwesenden Abgabepflichtigen gewährt und letzterer nur infolge seiner Sehschwäche und der Schnelligkeit der Einsichtnahme dieser nicht zu folgen vermag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130097.X02

Im RIS seit

26.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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