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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Bereits im Wiedereinsetzungantrag ist Art und Intensität der vom Rechtsanwalt über die Kanzlei ausgeübten Kontrolle durch den Rechtsanwalt darzutun. Mangelt es an einem solchen Vorbringen, ist der Wiedereinsetzungsantrag schon allein deshalb abzuweisen (Hinweis B 21.2.1990, 90/03/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990100062.X05Im RIS seit
03.12.2001Zuletzt aktualisiert am
15.05.2009