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Norm
Rechtssatz
Es ist durchaus zulässig, in - dem § 49 AVG und § 50 AVG entsprechend durchgeführten - Zeugenaussagen auf frühere Äußerungen, insbesondere auf die Anzeige, Bezug zu nehmen (Hinweis E 23.4.1986, 85/18/0148).
Schlagworte
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit
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