RS Vwgh 1990/9/26 90/02/0047

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §49;
AVG §50;

Rechtssatz

Es ist durchaus zulässig, in - dem § 49 AVG und § 50 AVG entsprechend durchgeführten - Zeugenaussagen auf frühere Äußerungen, insbesondere auf die Anzeige, Bezug zu nehmen (Hinweis E 23.4.1986, 85/18/0148).

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020047.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten