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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ArbVG §18;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Satzung - Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache der beschwerdeführenden Partei, schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung das Zutreffen der tatbezogenen Voraussetzungen des § 30 Abs 2 erster Satz VwGG 1965 zu behaupten und dabei konkrete Angaben über die näheren Umstände zu machen, durch die die Tatbestandsverwirklichung gegeben erscheint.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990010063.A01Im RIS seit
26.09.1990Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010