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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 432;Rechtssatz
Für den AbgPfl besteht in Fällen, in denen der abgabenrechtlich relevante Sachverhalt von Auslandsbeziehungen gekennzeichnet ist, eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Wahrheitsfindung. Kommt der AbgPfl dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nach, so hat er die Folgen, die sich aus der Nichtanerkennung unbewiesen gebliebener Fakten ergeben können, selbst zu tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130097.X03Im RIS seit
26.09.1990