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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §19a Abs1 idF 1972/214;Rechtssatz
Die Notwendigkeit zu häufigen auswärtigen Dienstverrichtungen ist in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes gegeben. Bereits deshalb kann nicht zu Recht davon gesprochen werden, daß dadurch eine besondere Erschwernis iSd Gesetzes vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990120195.X03Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.10.2014