RS Vwgh 1990/9/27 90/12/0195

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a Abs1 idF 1972/214;

Rechtssatz

Die Notwendigkeit zu häufigen auswärtigen Dienstverrichtungen ist in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes gegeben. Bereits deshalb kann nicht zu Recht davon gesprochen werden, daß dadurch eine besondere Erschwernis iSd Gesetzes vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990120195.X03

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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