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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §19a Abs1 idF 1972/214;Rechtssatz
Für den Anspruch auf Erschwerniszulage ist eine objektive Besonderheit des Dienstes maßgebend. Umstände des Einzelfalles, die insbesondere eine psychische Belastung mit sich bringen, sind nicht zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990120195.X04Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.10.2014