RS Vwgh 1990/9/27 90/12/0195

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a Abs1 idF 1972/214;

Rechtssatz

Für den Anspruch auf Erschwerniszulage ist eine objektive Besonderheit des Dienstes maßgebend. Umstände des Einzelfalles, die insbesondere eine psychische Belastung mit sich bringen, sind nicht zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990120195.X04

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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