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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Hochschülerschaft an der Universität kommt Beschwerdelegitimation an den VwGH gegen einen Bescheid der Datenschutzkommission zu, mit dem festgestellt wurde, daß sie durch die Ermittlung und Verarbeitung bestimmter ihr von der Universität übermittelter Daten, Geburtsdatum, letztes inskribiertes Semester von Studenten, gegen § 6 DSG verstoßen habe, und ihr der Auftrag erteilt wurde, diese Daten zu löschen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990120153.X02Im RIS seit
13.02.2002