RS Vwgh 1990/9/27 AW 90/04/0053

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §157 Abs1;
GewO 1973 §340 Abs1;
GewO 1973 §340 Abs7;
GewO 1973 §349 Abs1;
GewO 1973 §6;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Untersagung der Ausübung eines Gewerbes -

Die Beachtung des Konzessionsvorbehaltes stellt ein zwingendes öffentliches Interesse dar, das in Ansehung des von der belangten Behörde getroffenen Abspruches über die Untersagung der Ausübung des Gewerbes der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegensteht.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040053.A01

Im RIS seit

27.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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