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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §157 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Untersagung der Ausübung eines Gewerbes -
Die Beachtung des Konzessionsvorbehaltes stellt ein zwingendes öffentliches Interesse dar, das in Ansehung des von der belangten Behörde getroffenen Abspruches über die Untersagung der Ausübung des Gewerbes der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegensteht.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040053.A01Im RIS seit
27.09.1990