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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/16/0129 Besprechung in: ÖStZB 1992, 50;Rechtssatz
Ein Anwartschaftsvertrag über eine der Lage, dem Ausmaß und dem Preis nach bestimmte im Inland gelegene Wohnung kann als Wohnungseigentumsbewerber auch von Brautleuten im Hinblick auf eine zu schließende Ehe eingegangen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988160113.X02Im RIS seit
03.04.2001