RS Vwgh 1990/9/27 88/16/0113

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
WEG 1975 §23;
WEG 1975 §9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/16/0129 Besprechung in: ÖStZB 1992, 50;

Rechtssatz

Ein Anwartschaftsvertrag über eine der Lage, dem Ausmaß und dem Preis nach bestimmte im Inland gelegene Wohnung kann als Wohnungseigentumsbewerber auch von Brautleuten im Hinblick auf eine zu schließende Ehe eingegangen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988160113.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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