RS Vwgh 1990/9/27 89/12/0198

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1990
beobachten
merken

Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §34 Abs1;
RGV 1955 §34 Abs3;
RGV 1955 §34 Abs4;

Rechtssatz

Ein Anspruch auf Trennungsgebühren nach § 34 Abs 1 RGV ist von vornherein schon ausgeschlossen, wenn die im Abs 4 des § 34 RGV geregelten Voraussetzungen für den Trennungszuschuß gegeben sind. Die Erfüllung des Tatbestandes nach § 34 Abs 4 RGV alleine genügt aber nicht für die Zuerkennung eines Trennungszuschusses; insbesondere, weil dieser an die Stelle der Trennungsgebühr zu treten hat, muß - abgesehen vom Umstand der doppelten Haushaltsführung - auch der Tatbestand des § 34 Abs 1 RGV verwirklicht sein (E 12.9.1957, 2061/56 und E 2.7.1979, 1948/75).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120198.X01

Im RIS seit

27.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten