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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art126b Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/12/0036 E 22. September 1986 VwSlg 12229 A/1986 RS 2Stammrechtssatz
Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung ist von einer allgemeinen Tarifermäßigung dann Gebrauch zu machen:
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wenn die beiden Fahrtkosten einer Dienstreise durch den Gebrauch der allgemeinen Tarifermäßigung gegebene Ersparnis die Kosten für den Erwerb des Berechtigungsausweises (diesfalls "Stammkundenkarte") übersteigt oder
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wenn für den Beamten mehrere Dienstreisen angeordnet sind und solcherart für ihn mit Sicherheit erkennbar ist, dass der Ankauf des Berechtigungsausweises rentabel ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986120250.X03Im RIS seit
27.09.1990Zuletzt aktualisiert am
22.02.2010