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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §22 Abs5;Rechtssatz
Die Regelung des § 34 RGV (Trennungsgebühr/Trennungszuschuß) unterscheidet sich von der des § 22 RGV (Zuteilungsgebühr/Zuteilungszuschuß) von den persönlichen und sachlichen Anspruchsvoraussetzungen so erheblich, daß schon deshalb aus § 34 RGV keine Rückschlüsse für die Auslegung des Wohnortbegriffes iSd § 22 Abs 5 RGV gezogen werden können, zumal die letztgenannte Bestimmung auch jeden Bezug auf § 34 RGV vermissen läßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986120294.X04Im RIS seit
11.07.2001