RS Vwgh 1990/9/27 86/12/0294

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §22 Abs5;
RGV 1955 §34;

Rechtssatz

Die Regelung des § 34 RGV (Trennungsgebühr/Trennungszuschuß) unterscheidet sich von der des § 22 RGV (Zuteilungsgebühr/Zuteilungszuschuß) von den persönlichen und sachlichen Anspruchsvoraussetzungen so erheblich, daß schon deshalb aus § 34 RGV keine Rückschlüsse für die Auslegung des Wohnortbegriffes iSd § 22 Abs 5 RGV gezogen werden können, zumal die letztgenannte Bestimmung auch jeden Bezug auf § 34 RGV vermissen läßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986120294.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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