Der begünstigte Zweck (Absicht der Errichtung einer Arbeiterwohnstätte) wird mit der Einreichung von Plänen bei der Baubehörde für ein Einfamilienhaus mit einer Wohnnutzfläche von mehr als 130 m2 aufgegeben (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0208, E 12.7.1990, 90/16/0142).