RS Vwgh 1990/9/27 89/16/0225

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §39 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1992, 54;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0169 3

Stammrechtssatz

In dem Antrag, allenfalls eine Verhandlung gem § 39 VwGG durchzuführen, kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung iSd § 39 Abs 1 Z 1 VwGG nicht erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160225.X14

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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